|
Das Pferderecht und das berüchtigte Kissing - Spines - Syndrom
(Pferderecht-Wissen.de) Das Landgericht Münster hat Ende des vergangenen Jahres in einem beachtenswerten und gut begründeten Urteil zum Problem des sogenannten „Kissing-Spines-Syndrom“ Stellung genommen. Mit Kaufvertrag vom 16.05.2003 hatte die Klägerin die 11-jährige Stute für Dressur- und Springprüfungen der Klasse E und A erworben. Alsbald nach dem Pferdekauf kam es immer wieder zu Lahmheiten. In einer Röntgenuntersuchung 5 Monate nach Kaufdatum wurde ein „Kissing-Spines-Syndrom“ festgestellt. Die auf Rückabwicklung des Kaufvertrages in Anspruch genommene Beklagte verteidigt sich damit, dass das Pferd jedenfalls zum Zeitpunkt der Übergabe vollständig gesund gewesen sei. Die Stute sei von ihr häufig geritten worden, ohne dass eine tiermedizinische Behandlung erforderlich gewesen sei. Die Lahmheits- und Rittigkeitsprobleme des Pferdes seien vielmehr auf reiterliche Fehler der Klägerin und die damit verbundene falsche Einwirkung auf das Pferd zu begründen. Schließlich habe die Klägerin auf die angebotene Ankaufsuntersuchung verzichtet und sich selbst in einem unverbindlichen Test über zwei Wochen hin von der Gesundheit des Pferdes überzeugen können. Der vom Gericht bestellte Sachverständige hat nach eingehender Untersuchung des Pferdes mit überzeugenden Gründen darzustellen gewusst, dass das Pferd unter dem sogenannten „Kissing-Spines-Syndrom“ erkrankt sei. Zwar hat der Sachverständige eine wahrnehmbare eingeschränkte Rittigkeit der Stute nicht feststellen können. Trotzdem kam er zu dem Ergebnis, dass der Kauf dieses Pferdes mit einem „Kissing-Spines-Syndrom“ mit einem erheblichen Risiko verbunden sei. Es könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass die Engstände der Dornfortsätze dazu führen, dass bei dem Pferd in Zukunft Probleme auftreten könnten. Der Kauf eines derartigen Pferdes sei jedenfalls für einen Käufer risikobehaftet. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 14. Mai 2012 um 14:27 Uhr |
Werden Sie unser Fan und bleiben immer auf dem Laufenden in Sachen Pferderecht und Pferdekaufrecht.
Ankaufsuntersuchung
Pferderecht
Pferdekaufrecht
Pferdepensionsrecht

Pferdegutachter
Meist gelesen...

Aktuell meist gelesener Beitrag:
Die Haftung des Pensionsstallbetreibers
Von Rechtsanwältin
Iris Müller-Klein
Umfrage

Pferderecht: Urteile
Das Pferderecht
Das Pferderecht besteht im Wesentlichen aus dem Kaufrecht - Kritiker mögen daher in den Raum werfen, wozu es einem Pferderechtler bedarf, wenn ein Kaufrechtler es in gleichem Maße versteht, Streifälle rund um das Pferd zu meistern.
Rechtsanwälte, die für sich als Pferderechtler werben, bringen zumeist über einen hohen Erfahrungsschatz mit Streitfällen rund um das Pferd noch einige wesentliche Punkte mehr mit:
• Sie sind meist selber Reiter,
• kennen die Fachtermina,
• können sich in das Gefühlsleben der Pferdebesitzer sehr gut hinein versetzen,
• sie kennen Tierärzte, Gutachter und sind auf dem Laufenden, was die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf Streitfälle mit Pferden angeht.
Kurz gesagt: Sie sind Experten und können Pferdebesitzer in Streitfragen daher kompetent und sicher beraten.




