Pferderecht: Ein Pferd zurückgeben
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Kann der Käufer eines Reitpferdes vom Kauf zurücktreten, wenn die Harmonie zwischen Ross und Reiter nicht stimmt?


(Pferderecht-Wissen.de)
Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, liegt es an der Badebux und kann der Reiter sich nicht auf dem Sattel halten, ist natürlich das edle Ross Schuld - ganz so einfach ist es natürlich nicht, aber eine Reitsportlerin versuchte trotzdem, mit dieser Begründung, ein 5.000 € teures Turnierpferd zurückzugeben. Der Verkäufer wollte diese Begründung nicht geltend machen und die Sache ging vor Gericht: Das Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg in zweiter Instanz gaben dem Verkäufer Recht.


Zum Hintergrund:


Für den Beginn der Reitsportkarriere ihrer Tochter kaufte die Klägerin einen 14-jährigen Wallach. Doch Tochter und Pferd harmonierten nicht. Aus der Reitkarriere sollte nichts werden. Schuld an diesem Umstand solle nach der Klägerin ausschließlich das Pferd sein. Das brachte die Frau kurzerhand zurück zum Verkäufer.
Das Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg gaben dem beklagten Reitstallbesitzer Recht. Nach Vernehmung von Zeugen waren die Gerichte von der "Unschuld" des Wallachs überzeugt. Die Schwierigkeiten zwischen der Tochter der Klägerin und dem edlen Wallach lagen nach Ansicht des Gerichts bei dem nicht besonders ausgeprägten reiterlichen Können des Teenagers. Vor dem Verkauf habe der Wallach mit anderen Reitern keine Schwierigkeiten bereitet. Von Mängeln am Wallach könne daher keine Rede sein.

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Urteil des Amtsgericht Lichtenfels vom 10.1.2007 Az: 1 C 638/05

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 14. Mai 2012 um 14:42 Uhr