| Was bedeuten die Röntgenklassen |
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Pferderecht: Röntgenklasse - Was heißt das?
Von Rechtsanwalt Stephan Pahl | Profil
(Pferderecht-Wissen.de) Bei der tierärztlichen Beurteilung von Pferden und bei der Beschreibung von Mängel bei Pferden taucht des öfteren das Wort „Röntgenklasse“ auf. Die meisten Pferdebesitzer oder -käufer werden mit diesem Wort nichts anfangen können.
Bei der röntgenologischen Untersuchung von Pferden zum Zwecke des Kaufs ist die Einteilung in Röntgenklassen eine übliche Methode, um einen röntgenologisch feststellbaren, dokumentierten Zustand auch für eine Person zu beschreiben, die die Röntgenbilder nicht vor Augen hat. Die Einstufung in die Röntgenklassen wird von deutschen Tierärzten nach einheitlich einem „Röntgenleitfaden“ vorgenommen, welcher derzeit in der zweiten überarbeiteten Fassung von 2007 vorliegt.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 22. August 2012 um 10:50 Uhr |
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| Haftungsfalle für Reitvereine |
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Haftungsfalle für Reitvereine: Der Verein haftet auch gegenüber Vorstandsmitgliedern
Von Rechtsanwalt Stephan Pahl | Profil
(Pferderecht-Wissen.de) Einer Entscheidung des Landgerichts Münster 6 O 558/06 lag nachfolgender – hier stark vereinfacht wiedergegebener – Sachverhalt zugrunde. Ein Mitglied des Vorstands eines Reitvereins, welches aufgrund der Satzung berechtigt war, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied gemeinsam zu vertreten, ritt ein vereinseigenes Pferd des Reitvereins.
Das Pferd scheute und warf seine Reiterin ab. Hierbei wurde diese nicht unerheblich verletzt. Die Sozialversicherungsträgerin der Reiterin forderte später vom Reitverein aus Tierhalterhaftung und auf sie kraft Gesetzes übergegangenen Ansprüchen der Verletzten die aufgewandten Heilbehandlungskosten zurück. Das Landgericht Münster hat der Klage stattgegeben und den Verein zur Zahlung verurteilt.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 22. August 2012 um 10:52 Uhr |
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| Rücktritt vom Pferdekaufvertrag |
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Das Pferderecht und der Rücktritt vom Pferdekauf
Von Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
(Pferderecht-Wissen.de) Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung wiederholt darauf hingewiesen, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag die vorherige Aufforderung des Käufers an den Verkäufer zur Beseitigung des Mangels voraussetzt. Umstritten war bislang die Frage, ob der Käufer den Verkäufer auch dann zur Nachbesserung aufzufordern hatte, wenn der Mangel nur durch eine Operation hätte beseitigt werden können.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 14. Mai 2012 um 09:37 Uhr |
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| Pferderecht: Die Haftung beim Transport |
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Die Haftung beim Transport von Pferden
Von Rechtsanwältin Iris Müller - Klein | Kontakt / Rechtsberatung
(Pferderecht-Wissen.de) Nicht alle Pferdehalter haben einen eigenen Pferdeanhänger, so dass manch Reiter darauf angewiesen ist, sich ein geeignetes Gefährt zu mieten oder zu leihen. Häufig muss das Pferd auch über eine größere Strecke transportiert werden, so dass unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes der Transport mit einem Pferdespediteur geboten erscheint.
1) Schäden an dem privat transportierten Pferd
Kommt das Pferd beim (privaten) Transport zu Schaden, weil der Transporteur das Pferd sorgfaltswidrig behandelt hat, so fragt es sich, ob der Pferdeeigentümer Ansprüche gegen den Transporteur geltend machen kann. Grds. hat der Geschädigte nur dann Ansprüche, wenn der den Transport durchführenden Person ein Verschulden zur Last zu legen ist. Dies kann beispielsweise darin bestehen, dass der Fahrer mit dem Hänger viel zu schnell gefahren ist und das Pferd dadurch zu Schaden gekommen ist. Denkbar ist auch, dass der Verladevorgang selber sorgfaltswidrig durchgeführt wird. Dies kommt praktisch immer wieder vor. Der Schaden ist ggf. durch die Privathaftpflichtversicherung des Transporteurs abgedeckt. In der privaten Haftpflichtversicherung ist nämlich nur die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter und Hüter von Pferden ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei Schäden, die das Tier selber infolge eines schuldhaften Verhaltens des Tierhüters erleidet. In einem solchen Fall sollte daher immer die Privathaftpflichtversicherung informiert werden. Ob diese den Schaden dann übernimmt hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 14. Mai 2012 um 14:11 Uhr |
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| Pferderecht: Der Unfall auf der Weide |
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Der Weidunfall
Von Rechtsanwältin Iris Müller - Klein | Kontakt / Rechtsberatung
(Pferderecht-Wissen.de) Die Weidesaison hat wieder begonnen. So pferdegerecht die Weidehaltung ist, so führt sie doch leider auch zu Verletzungen der Pferde. Häufig wird gestritten, wenn am Zustandekommen der Verletzung zwei oder mehrere Pferde verschiedener Halter beteiligt sind. Der häufigste Fall ist der, dass zwei Pferde verschiedener Halter zusammen auf der Weide stehend und ein Pferd das andere schlägt, wodurch das geschlagene Pferd einen Schaden erleidet.
Üblicherweise wird dieser Schaden der Tierhalterhaftpflichtversicherung gemeldet. Viele Haftpflichtversicherer erkennen in einem derart gelagerten Fall eine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach an, wenden aber ein, dass den Eigentümer des geschädigten Pferdes ein Mitverschulden treffe. Zur Begründung wird ausgeführt, dass der Tierhalter in die Gefahr eingewilligt habe, da er sein Pferd bewusst mit dem anderen auf die Weide gestellt habe. Außerdem müsse er sich auch die Haftung für die realisierte Tiergefahr seines eigenen Pferdes zurechnen lassen, wobei in der Regel von den Versicherern 50 % in Ansatz gebraucht.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 22. August 2012 um 10:52 Uhr |
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| Pferderecht: Zur Haftung der Reitlehrer |
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Wann haftet ein Reitlehrer?
Von Rechtsanwältin Iris Müller - Klein | Kontakt / Rechtsberatung
(Pferderecht-Wissen.de) Nahezu jeder Reiter nimmt im Laufe seiner Reitkarriere häufiger oder weniger häufig Reitunterricht. Die Berufsbezeichnung „Reitlehrer“ ist grds. nicht geschützt. Somit kann jeder als Reitlehrer Reitunterricht erteilen. Wer haftet aber, wenn beim Unterricht der Reiter oder das Pferd zu Schaden kommt ?
Ein Reitlehrer ist nach der Rechtsprechung verpflichtet, Reitschüler vor Schäden zu bewahren, die eine unzureichende Beherrschung des Reitens mit sich bringt. Den Reitlehrer trifft insoweit eine Verkehrspflicht. Diese Pflicht wird verletzt, wenn Gründe vorliegen, von einer bestimmten Übung des Reitunterrichts abzusehen oder die Übung zu unterbrechen, um einen Unfall zu verhindern. Der Reitlehrer muss also sofort einschreiten, wenn die Situation für den Schüler gefährlich wird, weil der Reitschüler beispielsweise überfordert ist. Dies gilt für Reitanfänger genauso wie für fortgeschrittene Reiter.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 14. Mai 2012 um 09:43 Uhr |
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Ist ein Pferd ein Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes?
Von Rechtsanwältin Iris Müller - Klein | Kontakt / Rechtsberatung
(Pferderecht-Wissen.de) Sicherlich fragt sich jeder Züchter, der ein von ihm gezogenes Pferd veräußert, wie er seine Haftung bestmöglich begrenzen kann. In erster Linie denkt der Züchter jedoch nur an die kaufrechtliche Gewährleistung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die er dem Käufer ggf. einräumen muss. Ist der Züchter nämlich nicht unternehmerisch tätig, d.h. er bietet nicht dauerhaft und planmäßig Pferde zum Verkauf gegen Entgelt an, kann er seine Haftung gänzlich ausschließen. Handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf, d.h. der Verkäufer ist Unternehmer und der Käufer Verbraucher, kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Hier kann der unternehmerisch tätige Verkäufer seine Haftung leidglich durch negative Beschaffenheitsvereinbarungen begrenzen, indem er ausführt, welche Beschaffenheit das Pferd gerade nicht aufweist – gesundheitlich und sportlich. Leider wird beides in der Praxis häufig nicht bedacht.
Die Gewährleistung beim Pferdekauf nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist in Grundzügen inzwischen jedem Pferdeverkäufer bekannt. Unbekannt ist hingegen, dass den Züchter auch eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz treffen kann.
1) Grundsatz der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
Das Produkthaftungsgesetz ist im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lebewesen nur wenig bekannt. Hintergrund ist, dass nach altem Recht landwirtschaftlicher Naturprodukte und Jagderzeugnisse keine Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes waren. Mit der Durchführung der Schuldrechtsmodernisierung wurde auch das Produkthaftungsgesetz geändert. Lanwirtschaftliche Produkte und damit auch Lebewesen sind jetzt im Produkthaftungsgesetz nicht mehr ausgenommen und damit auch Produkte im Sinne des § 2 ProdHaftG.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 14. Mai 2012 um 09:25 Uhr |
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| Einbezug Käufers in Vertrag zwischen Eigentümer und Tierarzt |
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Wann ist der Pferdekäufer in den Schutzbereich des zwischen dem Pferdeeigentümer und dem Tierarzt geschlossenen Vertrag einbezogen ?
Von Rechtsanwältin Iris Müller - Klein | Kontakt / Rechtsberatung
(Pferderecht-Wissen.de) Dem endgültigen Abschluss eines Kaufvertrages geht besonders bei wertvolleren Pferden eine eingehende klinische und röntgenologische Kaufuntersuchung voraus. Hier möchte sich der Käufer oder Verkäufer durch eine aktuelle tierärztliche Untersuchung ein Bild über den Gesundheitszustand des Pferdes verschaffen, um dann zu entscheiden, ob er das Pferd mit diesem Gesundheitszustand und dem damit möglicherweise verbundenen Risiko für den vereinbarten Preis überhaupt erwerben will, bzw. ob sich das Pferd für den angestrebten Preis verkaufen lässt. In der tiermedizinischen und juristischen Literatur werden drei Arten der Kaufuntersuchung beschrieben und unterschieden.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 22. August 2012 um 10:51 Uhr |
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