Aktuaslisiert am: 12. Dez 2018 @ 10:21

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Reitbeteiligungsvertrag

Reitbeteiligungsvertrag: Dieser Reitbeteiligungsvertrag kann kostenlos heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass vorgefertigte Vertragsmuster nicht auf jede indidviduelle Situation passen und daher auch rechtliche Risiken bergen. Lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten.

 

 

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16 Kommentare

  1. Muss die Reitbeteiligung (Mithalterin) für aufkommende Schäden selbst haften? Normlerweise haftet ja der eigentliche Pferdehalter für Schäden im Rahmen der Tierhalterhaftung.

    Antworten
  2. Könnte man mir den Vertrag über E-Mail schicken

    Antworten
  3. Hallo, haben sie auch einen Vertrag für Pflegebeteiligungen(ohne reiten)?

    Antworten
    • Hallo Franziska,

      Leider nein 🙁

      Antworten
  4. Was bedeutet Haftungsausschluss?

    Antworten
  5. Hallo, wer zahlt die Tierarztkosten wenn die Reitbeteiligung das Pferd in ihrer Obhut hatte?
    VG

    Antworten
  6. Hallo,
    was passiert wenn man den Vertrag als 17 jährige abschließt?
    Und läuft das alles über die meldebehörde. Also wird man dich am Ende sehen das ich nicht 18 bin oder ??
    Lg

    Antworten
    • Hallo lilly,

      wir können leider keine Rechtsberatung über die Kommentarfunktion machen. Stelle uns deine Fragen doch einfach über Facebook und wir beantworten dir deine Fragen in unserer Leserrubrik.

      Antworten
  7. Zur Rechtlichen Absicherung zwischen mir und meiner Reitbeteiligung schicken sie mir bitte das Formular Danke !!

    Antworten
    • Hallo,

      Das Formular steht zum Download auf dieser Seite bereit.

      Antworten
  8. Hallo Frau Hartmann,

    Wenn eine Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart wurde, ist sie in dieser Form für beide Seiten verbindlich. Es hindert aber niemand die Vertragsparteien daran, den Vertrag teilweise in beiderseitigem Einverständnis zu ändern oder vollständig aufzuheben.

    Antworten
  9. Guten Tag!
    Eine Kündigungsfrist von drei Monaten in dem Vertrag einer Reitschülerin scheint mir extrem unangemessen. Hätte diese rechtlich bestand? Beide Seiten sind ohnehin unzufrieden miteinander, denn wir arbeiten das Pferd pferdefreundlich, was gegen die Trainingsmethoden der Besitzerin „verstößt „. Beide Parteien kommen nicht auf einen Nenner.
    Beste Grüße aus Hamburg,
    Anette Hartmann

    Antworten
  10. Hallo,

    Währe mir neu das §5 Abs 2 gültiges Recht währe.
    Denn meines Wissens kann man Rechte dritter nicht ausschließen.

    mit freundlichen Grüßen
    Christian Saar

    Antworten
    • Doch dieser Satz muss drin stehen, lt meinem Anwalt, damit keine Krankenkasse oder Sozialversicherungs / Rententräger bei einem Unfall des Reiters nicht an den Eigentümer wenden kann um ihre Kosten ein zu fordern.

      Antworten
  11. Bitte um Zusendung eines Mustervertrages zu einer Reitbeteiligung, die wir anbieten wollen.
    Vielen Dank
    MfG
    Johannes Schoner

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Schoner,

      Sie können den Reitbeteiligungsvertrag über den obigen Link direkt herunterladen.

      Antworten

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