Pferdepensionsrecht: Zur Haftung des Pensionsstallbetreibers
Von Rechtsanwältin Iris Müller-Klein
(Pferderecht-Wissen.de) Ein Großteil der Pferdehalter hat nicht die Möglichkeit, den geliebten Vierbeiner bei sich zu Hause unterzubringen, so dass in der Regel eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit gesucht wird. Der Pferdehalter ist daher gezwungen, eine Unterkunft für sein Pferd zu suchen, die preislich erschwinglich und gleichzeitig örtlich gut erreichbar ist. Beides zusammen ist schwierig zu finden, so dass häufig Zugeständnisse gemacht werden müssen. Problematisch werden diese Kompromisse dann, wenn sich das Pferd im Pensionsstall verletzt oder gar zu Tode kommt. Hier stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Pensionsstallbetreiber für Schäden am bei ihm eingebrachten Pferd haftet…
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Wie kriegt man sie vom Hof
Von Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
(Pferderecht-Wissen.de) Auch hier gilt wieder der alte Erfahrungssatz: Schau, trau, wem. Es ist schon merkwürdig, dass selbst erfahrene und ansonsten geschäftstüchtige Menschen, anderen Menschen Tür und Tor öffnen, ohne irgend etwas näheres über diese Personen zu wissen. Selbst erfolgreiche Bauunternehmer lassen ihre Bauherrn die noch nicht fertig gestellte Wohnung beziehen und warten dann jahrelang auf die letzten Bauraten. Im schlimmsten Fall müssen diese “Bauherren” mit gerichtlicher Hilfe aus der Wohnung und aus dem Grundbuch geklagt werden. Der Schaden ist immer beachtlich. Der 1. und gleichzeitig wichtigste Rat lautet also immer noch: Schöpfe alle möglichen Erkenntnisquellen über deine neuen “Freunde” aus, auch über den deren finanziellen Hintergrund…
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Zum Recht rund um den Pferdeeinstellungsvertrag
Von Rechtsanwalt Eduard Graf von Westphalen
(Pferderecht-Wissen.de) Bereits im ersten Semester eines Studiums der Rechtswissenschaft lernt der Student, dass ein Vertrag vorrangig zwei Ziele verfolgt. Er soll klären, was der eine zu tun hat und was der andere dafür zahlen soll. In einem weiteren Schritt soll ein Vertrag verbindlich festlegen, wie hoch der Preis ist, wenn eine der Vertragsparteien seine Vertragspflichten verletzt. Um all dies für die Parteien möglichst exakt zu definieren, soll all dieses in einer Vertragsschrift niedergelegt werden. Übernimmt man diese Grundsätze 1 : 1 auf die von den verschiedensten Verbänden empfohlenen Pensionsverträge, so wird eines oder besser zwei Sachen deutlich: Was der Inhaber eines Pensionsstalles zu tun und was der Pferdebesitzer dafür zu zahlen hat, ist in der Regel ausreichend geklärt. Im Übrigen aber herrscht das Prinzip der Verunsicherung oder teilweise sogar der juristischen Ignoranz vor…
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Guten Tag
aus aktuellem Anlass habe ich eine Frage zu Feiertagen als Ruhetag in einem landwirtschsftlichem Pensionsstall. Wie so häufig gibt es lediglich einen mündlichen Vertrag und übliche, mir bekannte Öffnungs-Ruhezeiten. Das Ausüben eines Ruhetages in Form eines festen Stehtages mit Zutrittsverbot der Pferdeeigentümer/-besitzer wurde erst später als „seit Jahren üblich“ ebenfalls mündlich unter den Enstellern kommuniziert und auf Nachfrage von den Stallbesitzern bestätigt.
Die Fütterung von Kraftfutter und Heu sei zu üblichen Zeiten durch den Stallbetreiber gegeben, weiterer Service erfolgt jedoch ausdrücklich nicht.
Darf ich mich zur artgerechten Erfüllung der Grundversorgung, vor allem zur minimal erforderlichen Bewegung und zusätzlichen Raufuttergabe darüber hinweg setzen? Auf das Putzen, Misten oder sonstige, nicht zwingend notwendigen Dinge würde ich verzichten und mich max. 2 Stunden in Summe auf dem Gelände aufhalten.
Ich danke Ihnen vorab für eine erste Einschätzung
Hallo Frau Skulpin,
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