Fütterung mit frischem Heu – Stallbesucher muss Schadensersatz bezahlen
Der Beklagte wollte seine Schwester von einem Reiterhof abholen. Die Wartezeit vertrieb sich der Beklagte in den Stallungen. Im Innenhof waren mehrere Heuballen gelagert. Einer der Heuballen war aufgegangen, so dass das Heu lose auf dem Boden lag. Der Beklagte nahm von dem Heu und verfütterte es an drei Pferde. Das Füttern der Pferde mit frischem Heu stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Klägers dar.
Das Verfüttern des Heus war Ursache für die Koliken bei allen drei Pferden. Demnach genügen ein oder zwei Handvoll nicht abgelagertes Heu, um bei einem Pferd eine Kolik auszulösen. Der Einwand des Beklagten, möglicherweise sei das Handeln Dritter, die die Pferde ebenfalls gefüttert hätten, für die Koliken ursächlich, ist rechtlich nicht erheblich, heißt es in einer Pressmitteilung des Oberlandesgerichtes Karlsruhe.
Das OLG hat den Beklagten verurteilt, an den Kläger 7.900 € Schadensersatz für die medizinische Betreuung der Pferde sowie den Tod einer trächtigen Stute zu bezahlen. Der Kläger setzte eine Schadenshöhe von 21 000 € an.
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OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2008, Az. 12 U 73/07
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