Aktuaslisiert am: Okt. 28, 2023 @ 15:30

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Klopphengst statt Wallach: Stute ungewollt gedeckt!

Leserfrage | Klopphengst statt Wallach: Stute gedeckt!

Hallo, ich hoffe sie können mir helfen. Ich habe im Juni einen Wallach bekommen, stand auch im pass drin, aber nun ist meine Stute tragend von ihm da er wohl ein Klopphengst ist. Was habe ich nun für Rechte? Ich wollte meine Stute nicht decken lassen, da sie auch schon älter ist. Mit der Vorbesitzerin lässt sich nicht reden. Sie besteht darauf, dass es ein Wallach ist. Aber meine Stute stand nur mit ihm zusammen, sonst mit keinem!

 


Antwort von Rechtsanwalt Stephan Pahl | Kontaktseite aufrufen

Rechtsanwalt Stephan Pahl

 

Wo „Wallach“ drauf steht muss auch „Wallach“ drin sein

Wenn man ein Pferd kauft, das im Kaufvertrag als „Wallach“ bezeichnet wird, dann enthält der Kaufvertrag diesbezüglich eine Beschaffenheitsvereinbarung. Hat das Pferd tatsächlich nicht die vereinbarte Beschaffenheit (z.B. weil es ein Klopphengst ist), dann ist die Kaufsache mangelhaft und der Käufer hat die Rechte aus §§ 434,437 BGB. In der Regel muss der Käufer den Mangel beweisen, es sei denn der Verkäufer ist Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Dann muss er beweisen, dass die Kaufsache bei Übergabe mangelfrei war.

Wenn dem Käufer dadurch, dass die Kaufsache nicht vertragsgemäß ist/war, ein Schaden entstanden ist, muss der Verkäufer Schadensersatz leisten. Allerdings muss der Käufer nachweisen, dass die Kaufsache den Schaden verursacht hat. Bei ungewollten Bedeckungen ist dies in letzter Konsquenz durch Gentests möglich.

 


 

 

Autor: Rechtsanwalt Stephan Pahl

 

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