Aktuaslisiert am: 12. Dez 2018 @ 11:07

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Pferdepensionsrecht: Haftung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht des Stallbetreibers

Leserfrage zur schlechten Versorgung im Pensionsstall: Verletzung der Sorgfalstpflicht des Stallbetreibers?

Ich habe eine Frage bezüglich meines Pferdes, welches ich in einem Pensionsbetrieb eingestallt habe. In diesem Betrieb steht/stand (Umzug geschieht diesen Sonntag) mein Pferd seit dem 31.01.2016 und hat seitdem zusehends abgebaut. Der Grund hierfür ist eine mangelnde Versorgung durch den Stallbetreiber. Dies kann ich auch beweisen, da ich sowohl eine Blutanalyse als auch eine Zahnbehandlung durchführen lassen habe. Er erhält schlicht und ergreifend nicht ausreichend Futter.

Die Situation ist folgende, es wurde eine 24h Heufütterung zugesagt, die Pferde stehen in einer gemischten Gruppe (leichtfuttrig und schwerfuttrig) zusammen. Nun gehört mein Pferd zu den schwerfuttrigen Tieren und eine 24h Heufütterung ist nachweislich auch nicht erfolgt, oft war ich am Stall und es war kein Heu mehr in den Netzen. Zudem werden bei 11Pferden zwischen 4-7 Fressstellen eingerichtet, sodass mein Pferd bisweilen gar nicht ans Futter kommt. Natürlich bin ich nicht 24h am Stall sodass ich dies nicht überprüfen kann, ich weiß jedoch, dass aufgehängte Heunetze 2h halten und somit 24h Heufütterung nicht garantiert werden kann.

Schriftlich steht im Vertrag nur die Fütterung von Raufutter, jedoch leider nicht, in welcher Menge.

Kann ich den Stallbetreiber für Verletzung seiner Sorgfaltspflicht/Verwahrungspflicht haftbar machen, wenn mein Pferd nachweislich aufgrund mangelnder Fütterung abgebaut hat?
Mein 14jähriger Traber hat ein Stockmaß von 162cm und wog bei einer Messung im April 479kg (dort bereits von der Berliner Pferdewaage als zu dünn bezeichnet). Nun ist anzunehmen, dass dieser im Sommer zulegt, dem ist aber nicht so und jeder Tierarzt bescheinigt mir, dass mein Pferd zu dünn ist.

Ich habe Fotos die belegen, wie mein Pferd vor der Einstallung in besagtem Stall aussah. Würde ihn auch direkt nach Stallwechsel nochmals wiegen lassen. Hätte ich damit dann genug Beweise um den Stallbetreiber haftbar zu machen?

Nicht nur mein Pferd sieht so schlecht aus, auch andere rangniedrige Tiere sehen schlecht aus, während die ranghöheren leichtfuttrigen besser ausssehen, jedoch werden diese auch überhaupt nicht bewegt.


Antwort von Rechtsanwalt Stephan Pahl | Kontaktseite aufrufen

Rechtsanwalt Stephan Pahl

 

Schwieriger rechtlicher Nachweis von Schaden und Kausalität

Grundsätzlich sind Schadensersatzansprüche gegen den Stallbetreiber möglich, wenn die Fütterung nicht vertragsgemäß durchgeführt wird. Der gerügte Umstand ist vom Einsteller zu beweisen. Dazu reicht es nicht, darzulegen und zu beweisen, dass das Pferd abgenommen hat.

Außerdem muss der Einsteller/Anspruchsteller den Schaden und die Kausalität beweisen. Dazu muss u.a. die Höhe des Schadens beziffert und auch (z.B. durch Gutachten) bewiesen werden.

Falls der Einsteller über längere Zeit das Abnehmen des Pferdes bemerkt hat und keine geeigneten rechtlichen oder tatsächlichen Gegenmaßnahmen getroffen hat, kann ihn ein Mitverschulden treffen, das sich anspruchsmindern auswirkt.

 


 

 

Autor: Rechtsanwalt Stephan Pahl

 

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2 Kommentare

  1. sehr geehrte Frau Müller-Klein,

    1. sie hatte in dem stall wo sie leider jetzt noch steht 3 Koliken Der Grund hierfür ist eine mangelnde Versorgung durch den Stallbetreiber. es wurde eine 24h Heufütterung zugesagt oft war ich am Stall und es war kein Heu mehr in der Box. Auf der Weide war oftmals kein Wasser

    2. wenn ich mit meiner Stute in der halle reiten möchte wenn ein anderes Pferd drinnen ist geht sie ständig in die Mitte und will nicht mehr Laufen aufgrund schlechte Erfahrung im Reitunterricht weil die stallbesitzerin die auch den Reitunterricht macht leider die Pferde nicht im Griff hat. Weil ein Pony versucht hat mit Reiter unter unter ihren bauch zu reiten ihr muss gesagt werden das wir zu erst in der Halle waren und eine nicht reiterin das Pony das Pony geritten hat ohne einer Aufsichtsperson wenn die Person auf meinem Pferd nicht im griff gehabt hätte hätten Pony und reiterin Tot sein können!

    Früher wo wir nicht in diesem stall waren war mein Pferd Leicht rittig und spaß am Leben.
    Jetzt wo wir im stall stehen ist sie sehr schwer rittig und kein spaß mehr am Leben.

    Antworten
  2. Der Beweis dürfte tatsächlich schwierig sein. Mann müsste da vielleicht schon fast investigativ vorgehen und den Stallbetreiber quasi dabei erwischen, zu wenig zu füttern und Buch darüber führen. Ganz ehrlich, an deiner Stelle würde ich einfach schleunigst den Stall wechseln.

    Antworten

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