Aktuaslisiert am: Dez. 12, 2018 @ 11:11

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Pferdepensionsrecht: Schimmel in Heu und Stroh

Leserfrage: Handhabe gegen Pensionsstallbetreiber bei Schimmel im Futter

Bei meiner Recherche nach Handlungsmöglichkeiten in meinem Fall bin ich auf Ihre Seite aufmerksam geworden und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können:
Seit fast vier Monaten habe ich meine kleine Appaloosa-Stute in einem Stall mit klassischer Paddockboxenhaltung stehen. Seit wir dort sind ist mittlerweile das dritte Pferd mit deutlich erhöhten Leberwerten aufgefallen. (Für meine Stute habe ich bereits einen Arzttermin vereinbart)

Eine der entsprechenden Pferdebesitzerinen hat nach der Diagnose Futterproben eingeschickt und ein Gutachten erhalten, dass zeigt, dass Heu und Stroh so stark mit Schimmel versetzt sind, dass die Pferde Gefahr laufen nachhaltig an Lunger und Leber zu erkranken. Sie hat den Stallbesitzer damit konfrontiert, der aber signalisierte, dass er an der Futtersitutation nichts ändern wolle, weil es seines Erachtens normal sei, dass man mal schlechtes Rauhfutter hätte. Trotz der Kenntnis dieses Gutachtens verfüttert er weiter sein Heu und Stroh und nimmt billigend in Kauf, dass die Pferde davon krank werden. Ein anderes Pferd ist mit Kolik in die Pferdeklinik eingeliefert worden, wo man bei der gründlichen Untersuchung feststellte, dass das Pferd unter anderem stark erhöhte Leberwerte hatte und übersäuert war, es wurde sofort eine intravenöse Entgiftung eingeleitet.

Habe ich als Einstellerin und Pferdebesitzerin in einer solchen Situation Rechte? Und wenn ja welche?
Der Einstellvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag. Kann ich wegen schlechter Futterqualität die Stallmiete kürzen? Habe ich unter diesen Umständen ein Sonderkündigungsrecht? Gibt es irgendeine Handhabe gegen den Stallbetreiber?

Ich finde ein solches Handeln absolut unverantwortlich und bin natürlich in großer Sorge um mein Pferd und versuche sämtliche Maßnahmen zu erfreifen, die der Schadensbegrenzung zuträglich sind.
Ich würde mich riesig freuen und wäre Ihnen sehr, sehr dankbar, wenn Sie mir eine Antwort zukommen ließen!

 


Antwort von Rechtsanwalt Stephan Pahl | Kontaktseite aufrufen

Rechtsanwalt Stephan Pahl

 

Schadensbegrenzung durch Beendigung des Vertragsverhältnisses

der Einstellvertrag mit Fütterung (Pensionspferdevertrag) wird zumeist als Miet- oder Verwahrvertrag mit dienstvertraglichen Elementen eingestuft. Die Gewährleistungsrechte richten sich dann nach den jeweils betroffenen Komponenten, in ihrem Fall der dienstvertraglichen Komponente. Das Dienstleistungsrecht kennt keine Gewährleistungsvorschriften. Bei Schlechterfüllung gibt es daher keine Möglichkeit zur Minderung. Es ist lediglich möglich, gegenüber den Entgeltforderungen des Dienstverpflichteten mit eigenen Schadensersatzansprüchen aufzurechnen. Das setzt dann allerdings voraus, dass es derartige bezifferte Ansprüche gibt.

Auch bei typengemischten Verträgen gibt es die Möglichkeit, außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn wegen Verfehlungen oder Vertragswidrigkeiten eines der Vertragspartner dem anderen das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Erfahrungsgemäß ist Ihre einzige Möglichkeit zur Schadensbegrenzung die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Alles andere wird keine Besserung bringen. Zusätzlich können Sie – wenn es ganz arg ist – den Kreisveterinär einschalten mit der Bitte, die Futtersituation zu prüfen. Das führt in krassen Fällen dann dazu, dass ein Haltungsverbot ausgesprochen wird. Sie können auch Strafanzeige erstatten wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. In beiden Fällen sollte dann ihr Pferd aber nicht mehr in diesem Stall stehen.

 


 

 

Autor: Rechtsanwalt Stephan Pahl

 

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1 Kommentar

  1. Aber es kann doch nicht sein das man als Besitzer nicht mehr Rechte hat immerhin ist es nicht nur auch ein Schaden am Tier sondern auch am Geldbeutel!! Und er hat ja den Schaden verursacht und man bleibt dann auf den nicht unwesentlichen Kosten auch noch sitzen.

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