Reiten ohne Gebiss im Straßenverkehr
Leserfrage zum Reiten ohne Gebiss im Straßenverkehr
Hallo Redaktion Pferderecht-Wissen ,
Wir wohnen in einer sehr ländlichen Gegend und reiten unserer Pferde ohne Gebiss, mit einem Gebisslosen Zaum zum reiten. Manchmal reiten wir auch ohne Sattel. Ich habe schon oft gehört das dies im Straßenverkehr verboten sei ect. Daher meine Frage. Muss mein Pferd im Straßenverkehr mit Gebiss geritten werden? Wie ist die Rechtslage wenn es zu einem Unfall kommt? Muss ich mein Pferd im Verkehr mit einem Sattel reiten?
Antwort von Rechtsanwalt Stephan Pahl | Kontaktseite aufrufen
Haftungsrisiko bei gebissloser Zäumung
In rechtlicher Hinsicht birgt die gebisslose Zäumung immer ein Haftungsrisiko, da die Einwirkungsmöglichkeit auf das Pferd geringer ist, als bei einer Zäumung mit Gebiss. Sollte sich bei einem Unfall mit Fremdschaden beim Geländereiten herausstellen, dass das Unfallgeschehen durch die gebisslose Zäumung hervorgerufen oder begünstigt wurde, wird sich der Reiter zivilrechtlich und strafrechtlich verantworten müssen, da er nicht die üblichen Vorkehrungen getroffen hat, um derartige Schäden zu vermeiden.
Im Straßenverkehr ordnet § 1 Abs. 2 StVO an: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Dem wird i.d.R. beim gebisslosen Reiten nicht ausreichend Rechnung getragen. Das hängt allerdings im Einzelfall auch sehr von den tatsächlichen Umständen an.
Sinngemäß das gleiche gilt für das Reiten ohne Sattel: Im Straßenverkehr nie ohne; im Gelände muss sich der Reiter darüber im Klaren sein, dass er sich voraussichtlich zivilrechtlich und strafrechtlich verantworten muss, wenn etwas passiert.
Autor: Rechtsanwalt Stephan Pahl

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Das ist doch fachlich einfach faktisch falsch. Es gibt mehr als genug gebisslose Zäume, z.B. ein Bosal, mit denen man genauso viel Einwirkung hat wie mit Trense. Und viel entscheidender als die Ausrüstung ist ohnehin der Reiter, also ob er über die notwendigen Fähigkeiten verfügt. Ein Pferd, welches losstürmen will, wird das auch mit Gebiss tun, hingegen stürmen Pferde ohne Gebiss viel seltener los, da das losstürmen oft überhaupt erst durch den Reiter verursacht wird, nämlich wenn dieser grob auf das Pferdemaul einwirkt und dem Pferd damit Schmerzen zufügt. Dann entwickeln diese Pferde schnell eine Panikstörung, da ihre Angst mit Schmerz und anschließender Eskalation gekontert wird.
Hingegen gebisslos werden diese Pferde dann auf einmal auffällig ruhig und zuverlässig. (weiß ich, da ich „Problempferde“ trainiert habe, deren Problem immer der Reiter war.)
Es wäre wichtig, dass dieser inhaltliche Bullshit endlich einmal angefochten wird und unmissverständlich ohne sugar coating Reitern klargemacht wird, dass SIE das Problem sind, nicht das Pferd oder deren Ausrüstung. Z.B. würde mein Pferd (was im zweistelligen Alter noch nie mit Gebiss geritten wurde und dennoch unter vollster Kontrolle ist) auch komplett ohne Ausrüstung mit mir in Begleitung sicherer im Straßenverkehr sein als der Turniergaul einer verzogenen L-Dressur-Blage auf Gebiss oder gar Kandare. Weil mein Pferd halt auf gechilltheit trainiert ist und ich die Sprache des Pferdes verstehe, die L-Dressur-Blage aber nix anderes kann als im Kreis jeden Tag dieselben Figuren reiten kann unter Gewaltanwendung, mit einem Pferd was unter nahezu tierschutzwidrigen Bedingungen (Boxen) gehalten ist und damit ohnehin schon nah am Wahnsinn. Die wird dann halt auch schnell Unfälle bauen, sollte sie jemals auf die Idee kommen überhaupt raus zu gehen. Traurigerweise verfehlt hier das Recht sehr weit die Realität. Die Ausrüstung ist nahezu das irrelevanteste von allen Parametern, die es hier zu beachten gäbe.
Ich würde mal gerne wissen, auf welche Gesetzesstelle Sie sich hier beziehen, als Fachfrau würde ich eine solche Einschätzung jedenfalls mit etwas mehr Aufwand als hier komplett auseinanderreißen – auch mit wissenschaftlichen Studien dazu. International ist man da eh deutlich weiter als in Deutschland, was solche Erkenntnisse angeht.
Falls Interesse an konkreterem Austausch dazu besteht, meine Email ist angegeben.
Mit freundlichen Grüßen von einer Pferdewirtin
Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr meinem Pferd einen Maßsattel anfertigen lassen. Ein Wanderreitsattel Spirit von Sommer.Das alles lief über eine Sattlerin. Sie vermesste mein Pferd und darufhin wurde der Sattel angefertigt. Nach ca 9 Wochen ka der Sattel und die Sattlerin passte ihn vor Ort meinem Pferd an.
Der Sattel war dann des öffteren in Benutzung. Ich konnte nicht sagen ob der Sattel jetzt gut war oder nicht ,fühlte mich wohl. Mein Pferd allerdings buckelte ab und zu im Gelände, aus heiterem Himmel.
Nach fünf Monte rief ich die Sattlerin wieder an und erzählte ihr das ich das Gefühl habe das der Sattel nicht mehr richtig passte, wegen dem Schweißbild und Pferd lief nicht gut. Da kam die Sattlerin auf den Hof und schaute sich den Sattel an. Ich sattelte mein Pferd und ritt auf dem Platz vor. Sie hielt ihre Hand unter den Sattel darauf stellte sie den Sattel neu ein. Danach ritt ich wieder ins Gelände und es war schlimmer wie vorher. Also rief ich wieder an und sie kam auch gleich zu uns. Das gleiche nochmal, Pferd satteln und vorreiten. Darauf hin nahm sie hinten an den Kissen Watte herraus. Dann wieder paar Ritte durchs Gelände und es war keine Verbesserung fest zu stellen. Pferd lief nicht rund ,buckelte und trockene Schweißstellen an der Schulter. Nochmal anruf an die Sattlerin , sie kam wieder und das ganze nochmal. Vorreiten sie hielt ihre Hand unter den Sattel und befand die Sattellage als gut.Ich fing an an mir zu zweifeln und lies mir einreden das mein Pferd mich veräppelt. Dem war aber nicht so. Im Herbst 2016 bemerkte ich weiße Stellen unter der Sattellage,die wurden sehr heftig bis hin zu Gewebsschädigung. Seit November wurde er nicht mehr geritten. Habe im Frühjahr 2017 ein Equiscann machen lassen. Dabei stellte sich herraus das der Sattel eine Brücke hat nur auf vier Punkten liegt. Dazu kommt das die Gurtstrippen zu weit hinten liegen und die Sattelkissen zu steil stehen. Alles zusammen, der Maßsattel passt hinten und vorne nicht.
Jetzt meine Frage,
Muss die Sattlerin den Sattel zurück nehmen und mir den vollen Kaufpreis zurück erstatten oder kann sie die Gebrauchspuren abziehen? Sie hat den Vertrag ja nicht eingehalten. Habe Gutachten vom Tierarzt machen lassen, der war entsetzt über solch einen Satteldruck.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Engel