Sonderkündigungsrecht bei Zwangsversteigerung des Reitstalls
Leserfrage zum Kündigungsrecht bei Zwangsversteigerung des Reitstalls
Ich bzw. der gesamte Stall, immerhin über 25 Pferde, stehen vielleicht bald auf der Strasse. Unser Reitstall soll versteigert werden und nun weiß keiner wirklich wie er sich verhalten soll. Laut Pensionsvertrag beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende, was bedeutet der Besitzer hätte uns schon kündigen müssen bzw. wir? Meine Frage ist eher, ob wir aufgrund dieser Zwangsversteigerung ein Sonderkündigungsrecht haben?
Antwort von Rechtsanwalt Stephan Pahl | Kontaktseite aufrufen
Fortbestand der Mietverhältnisse nach Insolvenz
Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO (Insolvenzordnung) bestehen Miet- und Pachtverhältnisse des Vermieters als Schuldner über unbewegliche Gegenstände oder Räume mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort.
Wenn der Insolvenzverwalter die Sache, die der Schuldner vermietet oder verpachtet hatte, veräußert, tritt gem. § 111 InsO der Erwerber anstelle des Schuldners in das Miet- oder Pachtverhältnis ein. Er kann das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber nur für den ersten möglichen/zulässigen Termin.
Autor: Rechtsanwalt Stephan Pahl

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