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Von Rechtsanwalt Stephan Pahl | Profilseite / Rechtsberatung
Der Pferdehalter haftet aus Tierhalterhaftung auch dann, wenn Dritte ohne Erlaubnis reiten
(Pferderecht-Wissen.de) Mit seiner Entscheidung vom 30.04.2013 – VI ZR 13/12 – hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine Haftung des Pferdehalters aus 833 Satz 1 BGB nicht voraussetzt, dass ein Reiter, der durch das Tier zu Schaden kommt, das Pferd mit Zustimmung des Pferdehalters reitet. In der eingangs genannten Entscheidung führt der BGH aus: „… Ob die Klägerin das Pferd mit oder ohne Einverständnis desjenigen, der die tatsächliche Sachherrschaft über es ausübte, reiten wollte, ist für die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 833 Satz 1 BGB grundsätzlich unerheblich und kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats regelmäßig nur im Rahmen eines etwaigen – vom Schädiger zu beweisenden – Mitverschuldens im Sinne des § 254 BGB Berücksichtigung finden. …“.
Vor dem Hintergrund einer derartigen Rechtsprechung kann jedem Pferdehalter nur dringend angeraten werden, eine Tierhalterversicherung mit höchstmöglicher Deckungssumme abzuschließen. Man stelle sich vor, der unbefugte Reiter verletzt sich so schwer, dass er für den Rest seines Lebens im Koma liegt. In einem solchen Fall können durchaus monatliche (Krankenhaus-)Kosten von 50.000,- € und mehr entstehen. Dann ist sogar eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro bald aufgezehrt.
Kommentare und Leserbriefe
Genau so einen Fall habe ich gerade! Meine zukünftige Schwägerin hat sich mein Pferd einfach zum Ausreiten von der Wiese genommen und ist gestürzt. Sie hat keinerlei Reiterfahrung und ist komplett ohne Ausrüstung, wie Kappe, Sattel,.. geritten.
Ich bin stinksauer, dass da so über meine Erlaubnis hinweggegangen wurde und möchte natürlich nicht, dass meine Versicherung zahlt.
Wenn jemand mein Auto klaut und damit Unfälle baut haftet auch zwingend meine Kfz Haftpflicht und die Zeche zahle ich. Im Gegenzug kann ich zwar Anzeige erstatten und wenn der Dieb bekannt wird, ihn auch zivilrechtlch verklagen, und der Staat wird ihn sich dafür dann auch noch strafrechtlich vornehmen. Im deutschen Staat ist eben einfach alles geregelt.
Mir war schon beim PFERDEKAUF klar dass ich für alles und jedes rund ums Pferd hafte und zahlen werde, ob es nun mit oder auch ohne mein Wissen, oder durch eine Reitbeteiligung, eine beauftragte Person, aus Absicht oder aus Unwissenheit, oder durch Fremde geschieht. Der Zahlmeister bin am Ende immer ICH.
Genau darum müssen wir auch Autos pflichtversichern, eben weil wir nichts dafür können, aber der durch mein Auto Geschädigte ja noch viel weniger dafür kann!!!
Es gilt eigentlich immer das Verursachrprinzip – und der Verursacher eines Schadens kann halt auch eine Sache sein, für die dann der Eigentümer der Sache aufkommen muss.
Darum machen Haftpflichtversicherungen einfach Sinn, eben weil man meistens wirklich nichts dafür kann.
Ich kann ja auch nichts dafür wenn vor meinem Haus eine Pfütze zur Eisplatte friert und sich jemand dann dort die Hüfte oder gar den Hals bricht und zum teuren Pflegefall wird.
Hallo Claudia,
wir haben deine 2 Kommentare zusammengelegt – wir hoffen, dass war in deinem Sinne.
Die Redaktion
Eigentlich nicht, denn das eine war eine generelle Antwort auf den Beitrag… und das andere war eine direkte Antwort auf den letzten Kommentar. Das ist normal schon zu unterscheiden,… Aber egal, jetzt ist es halt so.
Da klaut einer mein Pferd, baut noch richtig Mist und ich müsste dann dafür bezahlen. Ist auch der Lebensmittelhändler schuld, wenn man ihm was stiehlt und der Dieb sich dran verschluckt und stirbt? Da soll noch einer verstehen, wie die Gerichte ticken.
Manchmal komme ich mit dem normalen Menschenverstand und Unrechtsbewusstsein bei solchen Entscheidungen nicht mit. Was kann man als Halter den bitte dafür, wenn jemand sich unerlaubt eines Pferdes bemächtigt und „auf Tour“ geht. Hafte ich auch, wenn jemand mein Auto stiehlt und einen Unfall verursacht? So eine Entscheidung emfpinde ich schlicht als Ungerecht!!!